Newsletter:
Unser Vereins-Newsletter informiert Sie über das Vereinsgeschehen, Informationen über Vereinsangebote, Veranstaltungen, Weiterbildungen. Die Vereinsmitgliedschaft ist nicht an den Bezug des Newsletters gebunden. Der Versand des Newsletters erfolgt auf elektronischem Wege an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Ein Widerruf kann
jederzeit erfolgen. Ich möchte mit aktuellen Informationen wie oben beschrieben versorgt werden und stimme der Verwendung meines Vor- und Nachnamens und meiner E-Mail-Adresse zu den angeführten Zwecken zu. Wenn du das nicht möchtest, bitte den Absatz Newsletter durchstreichen.

AGBs
Anmeldung für eine Veranstaltung Anmelde-/Teilnahme- und Haftungsbedingungen, geltend für Veranstaltungen des Verein zur erlebnisorientierten Naturvermittlung e.V. (im weiteren Text mit VEON bezeichnet) mit Sitz Thujenweg 39, 9535 Schiefling am Wörthersee.

Die Anmeldung für unsere Kurse, Camps und Workshops erfolgt auf schriftlichem Weg. Hierfür kannst du ein
entsprechendes Anmelde-Dokument bei uns anfordern. Mündliche Anmeldungen können nicht entgegen genommen
werden.
Mit der verbindlichen Anmeldung gelten unsere AGB als akzeptiert.
Der Platz für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist erst nach der Einzahlung der vollen Veranstaltungsgebühr
reserviert.
Nach gültiger und erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung und alle für den Kurs
notwendigen Informationen.
Stornierung
Erfolgt der Rücktritt von der Camp – Anmeldung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so fallen keine
Stornogebühren an. Bei einer Abmeldung in dem Zeitraum von drei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin bis zu
sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die anfallende Stornogebühr 50% der Veranstaltungsgebühr. Bei einer
Stornierung eines Camps zwischen sechs Tagen und einem Tag vor der ersten Veranstaltungseinheit fällt eine
Stornogebühr von 100% der Veranstaltungsgebühr an. Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt am Tag der ersten
Veranstaltungseinheit fällt der gesamte Veranstaltungspreis an. Keine Stornogebühr fällt an, wenn der
Veranstaltungsplatz noch vor der ersten Einheit an eine dritte Person übertragen wird bzw. durch eine Person auf der
Warteliste aufgefüllt werden kann. Sollte eine Teilnahme an einem bereits laufenden Camp aus zwingenden
gesundheitlichen Gründen (die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist erforderlich) nicht mehr möglich sein, so erfolgt
ebenfalls eine aliquote Refundierung der Veranstaltungsgebühr in Form einer Wertgutschrift. Diese Wertgutschrift kann
für das gesamte Angebot des VEON genutzt werden. Sollte die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen etwa aus
terminlichen Gründen nicht möglich sein, so besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine ersatzweise Teilnahme an anderen
Einheiten als den gebuchten ist nicht möglich. Sollte die Veranstaltung seitens des VEON abgesagt werden müssen,
erfolgt eine umgehende Information der KundInnen. Auf Wunsch können bereits einbezahlte Veranstaltungsbühren
gutgeschrieben werden bzw. kann auch eine Rücküberweisung erfolgen. Für den Fall, dass ein bereits laufendes Camp
durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, erfolgt die Rücküberweisung aliquot zu den bereits abgehaltenen
Veranstaltungseinheiten. Der Wechsel des Kursleiters oder der Kursleiterin begründet keinen Anspruch auf
Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmeranzahl behält sich der Veranstalter vor, Veranstaltung abzusagen. In
diesem Fall wird der/die TeilnehmerIn bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn informiert und der bereits bezahlte Betrag
zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.
VEON kann ohne Angabe von Gründen, einer Person die Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern.
Ausfälle & Höhere Gewalt
Fällt eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund höherer Gewalt aus (Unwetterwarnung in vorletzter oder letzter
Gefahrenstufe, Krankheit des Veranstalters, plötzliches Gefährdungspotential am Lagerplatz, …), werden alle
TeilnehmerInnen informiert und die Beiträge rückerstattet oder gutgeschrieben (je nach Absprache). Gewährte Rabatte
(Early-Bird o.ä. Aktionen) für diese Veranstaltung werden im Falle einer Gutschrift nicht automatisch für eine andere
Veranstaltung übernommen! Ggf. ist die Differenz zur höheren Veranstaltungsgebühr nachzuzahlen. Ist die Gutschrift
höher als der Beitrag für die andere gewählte Veranstaltung, schreiben wir den Differenzbetrag wiederum gut oder
zahlen sie aus.
Muss eine Veranstaltung aufgrund von auftretender höherer Gewalt vorzeitig beendet werden, gibt es keinen Anspruch
auf Rückvergütung oder Gutschrift.
Haftung
Der/Die TeilnehmerIn bestätigt mit der Anmeldung, dass er/sie körperlich und geistig fähig ist, am jeweiligen
Veranstaltungen teilzunehmen. Krankheiten, Behinderungen oder Medikamenteneinnahmen udgl. bitte vor
Veranstaltungsbeginn telefonisch oder schriftlich mitteilen. Bei all unseren Veranstaltungen sind die LeiterInnen
angehalten besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahr von Verletzungen, Unfällen udgl. zu vermeiden.
Daher verpflichten sich die TeilnehmerInnen ausdrücklich den Sicherheitsanweisungen der LeiterInnen Folge zu leisten.
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden
jeglicher Art, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen
Wertgegenständen, etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen auch insbesondere: Schäden durch
Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle Höherer Gewalt verursacht werden.
Gefährdung oder disziplinäres Fehlverhalten
Stört ein Teilnehmer/In den geordneten Ablauf des Camps in schwerwiegender Weise oder wird durch sein/ihr
Verhalten die eigene oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, so hat der Veranstaltungsleiter den/die
schultragende(n) Teilnehmer/In von der Veranstaltung auszuschließen. Von einem derartigen Vorfall werden Sie
umgehend in Kenntnis gesetzt und haben den/die Teilnehmer/In umgehend abzuholen bzw. für eine beaufsichtigte
Rückfahrt zu sorgen.
Während der gesamten Kursdauer herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Jede Zuwiderhandlung wird mit dem
Verlassen der Veranstaltung geahndet. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet.
Fotonutzungsrecht
Auf all unseren Veranstaltungen kommt es vor das Mentoren/ Stammgruppenleiter das Geschehen fotografieren
und/oder filmen. Der/Die TeilnehmerIn bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtige/r) ist damit
einverstanden, dass wir das entstandene Material im Sinne der Eigenwerbung nutzen. Dazu gehört das Einbinden und
Gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das
Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet (z.B: auf unserer Homepage, SocialMedia-Seiten wie Facebook,
Google+, etc.).
Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fragen Kinder und Erwachsene bevor wir Aufnahmen machen und wofür wir die
Verwenden wollen. Einsprüche können erhoben werden. Wir bitten jedoch zu Berücksichtigen, dass bei großflächigen
Aufnahmen wo der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist (Beiwerk des Fotos) der Nutzung nicht
widersprochen werden kann.
Stand: März 2022